Reihengrab
für Erd- und Urnenbestattungen
Pflege durch Nutzungsberechtigte/n
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Für die Bestattung von verstorbenen Kindern bis zum 5. Lebensjahr gibt es ein Gräberfeld speziell mit Kindergräbern.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Für die Bestattung von verstorbenen Kindern bis zum 5. Lebensjahr gibt es ein Gräberfeld speziell mit Kindergräbern.
- Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, kann nicht verlängert werden; eine Nutzung als Familiengrabstätte ist nicht möglich
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten nicht möglich