Rasen-Reihengrab mit Blühstreifen
für Erd- und Urnenbestattungen
Pflege durch Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Pflege von Rasen und Blühstreifen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Pflege von Rasen und Blühstreifen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
- Die Lage des Grabes kann nicht frei gewählt werden
- Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
- Eine Grabplatte mit den Maßen 30x30x8 cm plus Gravur muss zusätzlich erworben und aufgestockt in die Pflanzfläche gesetzt werden
- Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und kann nicht verlängert werden
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten nicht möglich