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Partner-Rasengrab m. Blühstreifen

für Erd- und Urnenbestattungen

Pflege durch Friedhofsverwaltung
 
Diese Doppelgrabstätte besteht aus zwei Grabstellen. Je Grabstelle kann eine Sargbestattung oder eine Urnenbestattung erfolgen. 
Quelle: I.Wübbold
  • Freie Wahl der Lage der Grabstätte
  • Vorauserwerb ist zu Lebzeiten möglich
  • Ein Grabstein/Grabstele (max. 60x80x15 cm) muss zusätzlich erworben werden; alternativ sind je Grabstelle auch Kopfsteine / Grabplatten (max. 40x40x15 cm) zugelassen
  • Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
  • Das Auflegen von Grabschmuck auf dem Rasen ist nur fr max. eine Woche nach der Beisetzung gestattet
  • Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und kann über die Ruhefrist der zweiten Beisetzung hinaus nicht verlängert werden