© J.Worbs

Rasen-Urnenreihengrab

Pflege durch Friedhofsverwaltung

Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.   
Quelle: J.Worbs
  • Die Lage des Grabes kann nicht frei gewählt werden
  • Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
  • Blumen oder kleinere Gestecke und Gegestände dürfen nur auf einer zentralen Ablagefläche abgestellt werden
  • Eine Grabplatte mit den Maßen 30x30x8 cm plus Gravur muss zusätzlich erworben und oberflächenbündig im Rasen eingelassen werden
  • Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, kann nicht verlängert werden
  • Vorauserwerb ist zu Lebzeiten nicht möglich