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Grabanlage Baum

für Urnenbestattungen

Pflege durch Friedhofsverwaltung
 
Eine Grabstätte in der Grabanlage Baum besteht aus einer oder zwei Grabstellen. Je Grabstelle kann nur eine Urnenbestattung erfolgen. 
Quelle: H.Teerling
  • Freie Wahl der Lage der Grabstätte
  • Vorauserwerb ist zu Lebzeiten möglich
  • Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
  • Das Auflegen von Grabschmuck und Trauerfloristik ist nicht gestattet und darf nur auf einer zentralen Ablagefläche abgelegt werden
  • Der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen werden von der Friedhofsverwaltung angebracht
  • Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre und kann nach Ablauf verlängert werden; mit jeder weiteren Bestattung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte um 30 Jahre