Grabformen
Wahlgrab für Erdbestatungen
Pflege durch Nutzungsberechtigte*n
Diese Grabstätte besteht aus zwei oder mehr Grabstellen. Auf einer Grabstelle können eine Sargbestattung und bis zu zwei Urnenbestattungen erfolgen.
Diese Grabstätte besteht aus zwei oder mehr Grabstellen. Auf einer Grabstelle können eine Sargbestattung und bis zu zwei Urnenbestattungen erfolgen.
- Freie Wahl der Lage der Grabstätte
- Kann als Familiengrabstätte dienen, da weitere Bestattungen auf dem Grab möglich sind
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten möglich
- Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre, kann nach Ablauf verlängert werden
- Mit jeder weiteren Bestattung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte um 30 Jahre
Wahlgrab für Urnenbestattung
Pflege durch Nutzungsberechtigte/n
Diese Grabstätte besteht aus vier Grabstellen. Auf einer Grabstelle kann nur eine Urnenbestattung erfolgen.
Diese Grabstätte besteht aus vier Grabstellen. Auf einer Grabstelle kann nur eine Urnenbestattung erfolgen.
- Freie Wahl der Lage der Grabstätte
- Kann als Familiengrabstätte dienen, da weitere Bestattungen auf dem Grab möglich sind
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten möglich
- Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre, kann nach Ablauf verlängert werden
- Mit jeder weiteren Bestattung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamteGrabstätte um 30 Jahre
Grabanlage Kastanienruhe
Pflege durch Friedhofsverwaltung
Diese Grabstätte besteht aus einer oder zwei Grabstellen. Je Grabstelle kann nur eine Urnenbestattung erfolgen.
Diese Grabstätte besteht aus einer oder zwei Grabstellen. Je Grabstelle kann nur eine Urnenbestattung erfolgen.
- Freie Wahl der Lage der Grabstätte
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten möglich
- Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
- Blumen oder kleinere Gestecke und Gegenstände dürfen nur auf einer zentralen Ablagefläche abgestellt werden
- Der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen werden von der Friedhofsverwaltung angebracht
- Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre und kann nach Ablauf verlängert werden; mit jeder weiteren Bestattung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte um 30 Jahre
Rasen-Reihengrab mit Pflanzstreifen für Erd- und Urnenbestattung
Pflege durch Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Pflege von Rasen und Blühstreifen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Pflege von Rasen und Blühstreifen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
- Die Lage des Grabes kann nicht frei gewählt werden
- Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
- Eine Grabplatte mit den Maßen 30x30x8 cm plus Gravur muss zusätzlich erworben und aufgestockt in die Pflanzfläche gesetzt werden
- Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und kann nicht verlängert werden
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten nicht möglich
Reihengrab für Erd- und Urnenbestattung
Pflege durch Nutzungsberechtigte/n
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Für die Bestattung von verstorbenen Kindern bis zum 5. Lebensjahr gibt es ein Gräberfeld speziell mit Kindergräbern.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Für die Bestattung von verstorbenen Kindern bis zum 5. Lebensjahr gibt es ein Gräberfeld speziell mit Kindergräbern.
- Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden
- Nutzung als Familiengrabstätte ist nicht möglich (keine weiteren Bestattungen)
- Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, kann nicht verlängert werden
- Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten nicht möglich
Rasen-Reihengrab für Urnenbestattung
Pflege durch Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben, wobei die Vergabe der Reihe nach und nur für Einzelgräber erfolgt. Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
- Die Lage des Grabes kann nicht frei gewählt werden
- Es wird kein Gestaltungsrecht verliehen
- Blumen oder kleinere Gestecke und Gegestände dürfen nur auf einer zentralen Ablagefläche abgestellt werden
- Eine Grabplatte mit den Maßen 30x30x8 cm plus Gravur muss zusätzlich erworben werden
- Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, kann nicht verlängert werden
- Vorauserwerb ist zu Lebzeiten nicht möglich